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   BVerwG, 08.06.2016 - 4 B 14.16   

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https://dejure.org/2016,15748
BVerwG, 08.06.2016 - 4 B 14.16 (https://dejure.org/2016,15748)
BVerwG, Entscheidung vom 08.06.2016 - 4 B 14.16 (https://dejure.org/2016,15748)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - 4 B 14.16 (https://dejure.org/2016,15748)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der Zulässigkeit eines Vorhabens im Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplans; Abschließende Regelung der Art der baulichen Nutzung mit der Festsetzung "Gartenhausgebiet"

  • rechtsportal.de

    BauGB § 30 Abs. 3 ; BauGB § 35 ; VwGO § 132 Abs. 2
    Beurteilung der Zulässigkeit eines Vorhabens im Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplans; Abschließende Regelung der Art der baulichen Nutzung mit der Festsetzung "Gartenhausgebiet"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2016, 701
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82

    Zulässigkeit einer begrenzten Erweiterung infolge eingetretenen Bestandsschutzes;

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2016 - 4 B 14.16
    Deshalb ist auch eine die Revision eröffnende Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) nicht im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, weil sich sämtliche von der Beschwerde zitierten Textpassagen in den angeführten Entscheidungen des Senats (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1986 - 4 C 80.82 - BVerwGE 72, 362, Beschluss vom 5. Juni 2007 - 4 B 20.07 - ZfBR 2007, 696 und Urteil vom 8. Juni 1979 - 4 C 23.77 - BVerwGE 58, 124), von denen der Verwaltungsgerichtshof abgewichen sein soll, auf die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beziehen.
  • BVerwG, 05.06.2007 - 4 B 20.07

    Voraussetzungen und Erlöschen des Bestandsschutzes; Ersatzbauten im Außenbereich;

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2016 - 4 B 14.16
    Deshalb ist auch eine die Revision eröffnende Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) nicht im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, weil sich sämtliche von der Beschwerde zitierten Textpassagen in den angeführten Entscheidungen des Senats (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1986 - 4 C 80.82 - BVerwGE 72, 362, Beschluss vom 5. Juni 2007 - 4 B 20.07 - ZfBR 2007, 696 und Urteil vom 8. Juni 1979 - 4 C 23.77 - BVerwGE 58, 124), von denen der Verwaltungsgerichtshof abgewichen sein soll, auf die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beziehen.
  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 23.77

    Wiederaufbau von zerstörten Gebäuden im Außenbereich; Vor Inkrafttreten der

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2016 - 4 B 14.16
    Deshalb ist auch eine die Revision eröffnende Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) nicht im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, weil sich sämtliche von der Beschwerde zitierten Textpassagen in den angeführten Entscheidungen des Senats (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1986 - 4 C 80.82 - BVerwGE 72, 362, Beschluss vom 5. Juni 2007 - 4 B 20.07 - ZfBR 2007, 696 und Urteil vom 8. Juni 1979 - 4 C 23.77 - BVerwGE 58, 124), von denen der Verwaltungsgerichtshof abgewichen sein soll, auf die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beziehen.
  • VG Berlin, 18.09.2019 - 19 K 417.17
    Anders gewendet, gehen solche Festsetzungen vor, soweit sie nach § 35 BauGB relevante Sachbereiche regeln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2016 - BVerwG 4 B 14/16 -, juris Rn. 3; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: 133. Lfg. Mai 2019, § 30 Rn. 34).

    Enthält der Bebauungsplan etwa eine abschließende Regelung zur Art der baulichen Nutzung, wie z.B. eine ausschließliche Nutzung durch Gartenhäuser (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2016, a.a.O.), ein Sondergebiet für Windenergie (vgl.VG Hannover, Urteil vom 6. November 2017 - VG 4 A 3645/15 -, juris Rn. 22) oder zugunsten eines nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB ortsgebundenen gewerblichen Betriebs (vgl. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 30 Rn. 36), bleibt für einen Rückgriff auf § 35 BauGB nur Raum, soweit sich die öffentlichen Belange im Sinne des § 35 Abs. 1 bis 3 BauGB auf planungsrechtlich relevante Merkmale des Vorhabens beziehen, die von der Festsetzung zur Nutzungsart (und gegebenenfalls den weiteren Festsetzungen in dem einfachen Bebauungsplan) nicht erfasst werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2018 - 8 A 2478/15

    Keine Störung des Wetterradars Essen durch Windenergieanlage

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 4 B 14.16 -, juris Rn. 3.
  • VG Hannover, 06.11.2017 - 4 A 3645/15

    Einfacher Bebauungsplan; Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans; Wetterradar;

    Lediglich ergänzend - d.h. soweit keine Festsetzungen vorhanden sind - sind die Bestimmungen der §§ 34 oder 35 BauGB heranzuziehen (so BVerwG, Bes. v. 08.06.16 - 4 B 14/16 -, Juris).

    Denn entgegen der Auffassung der Beklagten bleibt hinsichtlich der im Bebauungsplan Nr. 4/176 ganz konkret festgesetzten Art der baulichen Nutzung (Windenergie) für einen Rückgriff auf § 35 BauGB und damit auch auf § 35 Abs. 3 Nr. 8 BauGB kein Raum (vgl. BVerwG, Bes. v. 08.06.16, a. a. O.).

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